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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kiba The Advice Factory GmbH

1. Vertragsabschluss

a) Mit Abschluss eines Kaufvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der Kiba The Advice Factory GmbH ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. (z.B. Miete statt Kauf; Erbbaurecht statt Kauf)

b) Die Kiba The Advice Factory GmbH hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der Kiba The Advice Factory GmbH, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Kiba The Advice Factory GmbH auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.

c) Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die Kiba The Advice Factory GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren.

2. Behandlung von Angeboten

a) Angebote und Mitteilungen der Kiba The Advice Factory GmbH, aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages hervorgeht, sind ausschließlich für den Adressaten bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Kiba The Advice Factory GmbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der ursprünglich vereinbarten Provision.

b) Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der Kiba The Advice Factory GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen.

3. Provision/Honorar

Für den Verkauf der Objekte ist im Erfolgsfalle eine Provision in Höhe von 10% zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer (19%) zu zahlen. Der Provisionssatz gilt, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.

Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt unter entsprechender Berichtigung des Prozentsatzes der Maklerprovision der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist.

Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamt-kaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Unternehmensschulden zählen.

4. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht der Kiba The Advice Factory GmbH auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von ihr vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

5. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Die Kiba The Advice Factory GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner, auf Nachweisbasis und gegebenenfalls auf Vermittlungsbasis, provisionspflichtig tätig zu werden.

6. Haftungsausschluss

Die von der Kiba The Advice Factory GmbH gemachten Angaben bezüglich der Verkaufsobjekte beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.ä. kann die Kiba The Advice Factory GmbH daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft wird. Im übrigen haftet die Kiba The Advice Factory GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist, spätestens aber 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages.

7. Ersatzansprüche

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt die Kiba The Advice Factory GmbH insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

8. Datenschutz

Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die Kiba The Advice Factory GmbH personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verarbeitet. Die Kiba The Advice Factory GmbH erklärt, alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu beachten und die technischen Einrichtungen entsprechend zu gestalten. Die Mitarbeiter der Kiba The Advice Factory GmbH sind gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Fellbach und Gerichtsstand für Kaufleute ist Waiblingen.